So läuft die Vermietung ab
Der Vermietungsprozess ist klar geregelt. Zuerst werden die Wohnungen im Zeilenbau, danach jene im Hochhaus vergeben. In einem ersten Schritt können sich jeweils ausschliesslich ABZ-Mitglieder bewerben. Anschliessend wird die Vermietung für alle Interessierten geöffnet. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zum Ablauf. Bewerbungen sind ausschliesslich online möglich.

Vermietungsstart & Bezugstermine
Zeilenbau
Hochhaus

So läuft die Erstvermietung ab
Bitte beachten Sie vor der Bewerbung:
- Sie können sich ausschliesslich online bewerben. Telefonanrufe, E-Mails und Bewerbungen per Post werden nicht berücksichtigt.
- Informieren Sie sich über das ABZ-Vermietungsreglement.
- Unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
- Wir geben keine Auskunft zu Bewerbungschancen, zum aktuellen Stand oder zu Absagegründen.
- Die Mietverträge werden erstellt, sobald der provisorische Mietzins bekannt ist. Die definitive Miete wird nach Abschluss der Bauabrechnung festgelegt.
Ablauf
Für ABZ-Mitglieder
Sämtliche Bewerbenden müssen die Kriterien des ABZ-Vermietungsreglements erfüllen.
Priorität haben:
• Haushalte mit aktuell dringender Wartelistenpriorität (z.B. gesundheitliche Gründe oder Mitglieder, die ihre Wohnung wegen einer unbewohnten Sanierung oder eines Ersatzneubaus verlassen müssen)
• Haushalte mit aktueller oder absehbarer Unterbelegung
Die Vergabe erfolgt gemäss dem geltenden ABZ-Vermietungsreglement und nach klar definierten Kriterien.
Vergabe und Kriterien
Wer ist zugelassen?
In einem ersten Schritt können sich nur ABZ-Mitglieder bewerben. Personen, die sich im Aufnahmeprozess befinden, können nicht berücksichtigt werden.
Die weiteren Kriterien für die ABZ-Mitglieder sind:
• Ihr aktueller Mietvertrag ist älter als fünf Jahre
• und/oder Sie sind bereits auf der Warteliste
• es bestehen keine Mahnungen oder Abmahnungen
Welche Prioritäten gelten für ABZ-Mitglieder?
1. Haushalte mit hoher Warteliste-Priorität aus ABZ-Siedlungen
2. Haushalte mit aktueller und absehbarer Unterbelegung
3. weitere ABZ-Mitglieder
Welche Belegungsrichtlinien gelten?
Zimmeranzahl minus 1 = Mindestpersonenanzahl
Bsp.: 3,5-Zimmer-Wohnung mindestens 2 Personen
Bewerbungsprozess
Wann sind Bewerbungen möglich?
• Zeilenbau: 1. bis 14. Juni 2026.
• Hochhaus: 17. August bis 30. August 2026
Danach erfolgt das Wohnungsangebot.
Kann ich angeben, in welchem Haus ich wohnen möchte?
Ja, Sie bewerben sich entweder für den Zeilenbau oder das Hochhaus. Die Vermietung erfolgt separat.
Kann ich mich für eine spezifische Wohnung bewerben?
Nein, Sie wählen den Wohnungstyp (Anzahl Zimmer) aus.
Beim Hochhaus können Sie zusätzlich angeben, in welcher Lage Sie wohnen möchten:
• Unterste Lage: 2.-8. Stock
• Mittlere Lage: 9.-14. Stock
• Obere Lage: 15.-20. Stock
• Oberste Lage: 21.-26. Stock
Was benötige ich für die Bewerbung?
Bereiten Sie sich vor, indem Sie folgende Unterlagen bereithalten:
• gültige ID oder gültiger Pass; Personen mit ausländischem Pass: gültige Aufenthaltsbewilligungen B oder C
• Betreibungsregisterauszug (nicht älter als drei Monate)
• Angaben und Kontakt Vermieter (wenn nicht in der ABZ wohnhaft)
• Angaben und Kontakt Arbeitgeberin
• Schwangerschaftsbestätigung nach dem 4. Monat
Bei subventionierten Wohnungen zusätzlich:
• letzte definitive Steuerabrechnung
• Wohnsitzbestätigung (nicht älter als drei Monate)
Auch ABZ-Mitglieder müssen alle geforderten Unterlagen einreichen.
Nach der Bewerbung
Wann ist der Bezugstermin?
• Zeilenbau: ab Februar 2027
• Hochhaus: ab Juni 2027
Für alle Interessierten
Die Wohnungen, die im ersten Schritt nicht an ABZ-Mitglieder vergeben wurden, werden öffentlich ausgeschrieben. Die Bewerbung erfolgt über den digitalen Wohnungsfinder auf dieser Website. Sämtliche Bewerbenden müssen die Kriterien des ABZ-Vermietungsreglements erfüllen. Die Vergabe läuft über das Vergabegremium in der ABZ-Geschäftsstelle.
Vergabe und Kriterien
Wie viele Wohnungen werden öffentlich ausgeschrieben?
Das wird nach der Zuteilung an die ABZ-Mitglieder ersichtlich.
Wie läuft die Vergabe?
Die Vergabe läuft über das Vergabegremium in der ABZ-Geschäftsstelle.
Welche Belegungsrichtlinien gelten?
Zimmeranzahl minus 1 = Mindestpersonenanzahl
Bsp.: 3,5-Zimmer-Wohnung mindestens 2 Personen
Bewerbungsprozess
Wann sind Bewerbungen möglich?
• Zeilenbau: 13. bis 26. Juni 2026.
• Hochhaus: 19. Oktober bis 1. November 2026
Danach erfolgt das Wohnungsangebot.
Kann ich angeben, in welchem Haus ich wohnen möchte?
Ja, Sie bewerben sich entweder für den Zeilenbau oder das Hochhaus. Die Vermietung erfolgt separat.
Kann ich mich für eine spezifische Wohnung bewerben?
Nein, Sie wählen den Wohnungstyp (Anzahl Zimmer) aus.
Beim Hochhaus können Sie zusätzlich angeben, in welcher Lage Sie wohnen möchten:
• Unterste Lage: 2.-8. Stock
• Mittlere Lage: 9.-14. Stock
• Obere Lage: 15.-20. Stock
• Oberste Lage: 21.-26. Stock
Was benötige ich für die Bewerbung?
Bereiten Sie sich vor, indem Sie folgende Unterlagen bereithalten:
• gültige ID oder gültiger Pass; Personen mit ausländischem Pass: gültige Aufenthaltsbewilligungen B oder C
• Betreibungsregisterauszug (nicht älter als drei Monate)
• Angaben und Kontakt Vermieter (wenn nicht in der ABZ wohnhaft)
• Angaben und Kontakt Arbeitgeberin
• Schwangerschaftsbestätigung nach dem 4. Monat
Bei subventionierten Wohnungen zusätzlich:
• letzte definitive Steuerabrechnung
• Wohnsitzbestätigung (nicht älter als drei Monate)
Nach der Bewerbung
Wann ist der Bezugstermin?
• Zeilenbau: ab Februar 2027
• Hochhaus: ab Juni 2027



