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Sie möchten sich bewerben?

Hier finden Sie alle verfügbaren Informationen über den Bewerbungsprozess und über die Wohnungen im Zeilenbau und Hochhaus der ABZ im Koch-Quartier.

So bewerben Sie sich

Zur Zeit kann sich niemand bewerben.

  • Erfahren Sie, wann Sie sich bewerben können und wie die Erstvermietung funktioniert.

Durch die Umzüge unserer Mitglieder werden in anderen Siedlungen Wohnungen frei. Falls Sie sich für diese interessieren, können Sie unseren Newsletter abonnieren.

Ablauf

1
Wohnungstyp im Wohnungsfinder auswählenZum Wohnungsfinder
2
Online-Formular ausfüllen
3
Unterlagen hochladen
4
Bestätigung per E-Mail
5
Entscheid per E-Mail

Benötigte Dokumente und Informationen

Betreibungsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
Einkommensnachweis
gültige(r) ID/Pass/Aufenthaltsbewilligung aller Personen
Schwangerschaftsbestätigung nach dem 4. Monat
Angaben und Kontakt Arbeitgeber
Angaben und Kontakt Vermieterin

Bei subventionierten Wohnungen zusätzlich:

letzte definitive Steuerrechnung
Wohnsitzbestätigung

Vergabekriterien

Vermietungsreglement und Kriterien

Die Vergabe erfolgt gemäss dem geltenden ABZ-Vermietungsreglement und nach klar definierten Kriterien.

ABZ-Vermietungsreglement
Belegungsrichtlinien

Zimmeranzahl minus 1 = Mindestpersonenanzahl
Bsp.: 3,5-Zimmer-Wohnung mindestens 2 Personen

Autoarm-Regelung

Das Koch-Quartier ist eine autoarme Siedlung. Nur für jede vierte Wohnung ist ein Parkplatz vorgesehen. Die Parkplätze werden nach klaren Kriterien vergeben:

1. Priorität: Bewohnende mit Mobilitätseinschränkung
2. Priorität: Notwendigkeit für die Arbeit und ohne Ausweichmöglichkeit auf den ÖV (bei mind. 70% Schicht- und Nachtarbeit), Gewerbefahrzeuge bei Selbständigkeit
3. Priorität: Restliche Plätze nach Nutzen (z.B. für kinderreiche Familien, Auto-Sharing)


Die Mietenden unterzeichnen eine Verzichtserklärung. Darin verpflichten sie sich, kein Auto zu besitzen oder dauerhaft zu nutzen, das auf dem Areal oder in der Umgebung (auf öffentlichem oder privatem Grund) abgestellt ist.

Bereitschaft zum Engagement

Die Mitwirkung und das Engagement unserer Mitglieder sind wichtige Pfeiler der ABZ. Sie tragen zur Wohnqualität, zu einer lebendigen Nachbarschaft und Vielfalt bei. Darum hat bei uns jedes Mitglied eine Stimme und verschiedene Möglichkeiten, sich einzubringen – sei dies im Haus, in der Siedlung oder in der Genossenschaft.

Nach der Bewerbung

Haben Sie meine Bewerbung erhalten und wann erhalte ich eine Rückmeldung?

Nach Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail. Sobald die Wohnungen zugewiesen werden, informieren wir Sie über ein Angebot oder eine Absage. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Bewerbenden gleichzeitig eine Rückmeldung erhalten. Vielen Dank für Ihre Geduld und dafür, dass Sie auf Nachfragen verzichten.

Wann sind die Wohnungen bezugsbereit?

Wohnungen im Zeilenbau: ab März 2027, im Hochhaus: ab Juni 2027

Kann ich die Wohnung vor Bezug besichtigen?

Musterwohnungen können bei einer Zusage besichtigt werden.

Zwei Musterwohnungen können Sie bereits heute per virtuellen Rundgang besichtigen. Hier geht’s zu den Rundgängen.

Wie laufen die Übergabe und der Einzug ab?

Der Termin für die Schlüssel- und Wohnungsübergabe sowie der Einzugstermin wird zugeteilt und können nicht verschoben werden. Die Einzüge laufen gestaffelt über mehrere Wochen ab.

Lebendiges und lebenswertes Quartier

Wie sieht die Vision fürs neue Koch-Quartier aus? Und wer wirkt hier mit?